Kompetenzen: Patente

Patente

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Ein Patent ist, wie das Gebrauchsmuster, ein technisches Schutzrecht für technische Erfindungen. Patente sollen den Inhaber des Patents davor schützen, dass Dritte die von ihm entwickelten technischen Lösungen nachahmen.

  1. Schutzanforderungen und Anwendungsbereiche
  2. Anmeldeverfahren
  3. Schutzwirkung
Schutzanforderungen und Anwendungsbereiche

Die wichtigste Grundlage des deutschen Patentrechts ist das Patentgesetz (PatG). Damit eine Erfindung durch ein Patent schutzfähig ist, muss die Erfindung drei Bedingungen erfüllen:

  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Zur Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit wird die Erfindung mit dem Stand der Technik verglichen. Der Stand der Technik umfasst alle der Öffentlichkeit zugänglichen Kenntnisse zum Zeitpunkt der Patentanmeldung. Die Erfindung gilt als neu, wenn sie sich zumindest in einem Merkmal klar vom Stand der Technik unterscheidet. Die Erfindung gilt als erfinderisch, wenn sie sich nicht für einen Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

Eine weitere Voraussetzung für die Schutzfähigkeit der Erfindung ist ihre Ausführbarkeit. Die Erfindung muss derart klar beschrieben sein, dass sie für den Fachmann ausführbar ist. Außerdem muss die Erfindung technisch sein. Deshalb sind in Deutschland beispielsweise Software oder Geschäftsmodelle vom Patentschutz ausgeschlossen. Hingegen können Erfindung aus dem Bereich der Biologie grundsätzlich durch Patente geschützt werden, sofern sie nicht einem Ausschlussgrund unterliegen.Zurück

Anmeldeverfahren

Das Erteilungsverfahren beginnt mit dem Einreichen der Anmeldeunterlagen bei einem Patentamt. In Deutschland ist dafür das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Anmeldeunterlagen müssen eine technische Beschreibung der Erfindung und mindestens einen die Erfindung definierenden Patentanspruch enthalten, der dann im Erteilungsverfahren mit dem Stand der Technik verglichen wird. Zeichnungen zur Erläuterung der Erfindung sind optional.

Auf Antrag des Anmelders führt das DPMA eine Recherche zum Stand der Technik durch. Spätestens 7 Jahre nach dem Anmeldetag muss der Anmelder einen Prüfungsantrag einreichen. Die zuständige Prüfungsstelle des DPMA beurteilt daraufhin den recherchierten Stand der Technik und übermittelt dem Anmelder basierend darauf eine Beurteilung der Patentfähigkeit.

Im Regelfall ist dieser erste Prüfungsbescheid negativ, sodass die Patentansprüche basierend auf den eingereichten Anmeldeunterlagen angepasst werden müssen, um einen Unterschied zu dem aufgefundenen Stand der Technik zu erreichen. Das Patent wird erteilt, sobald die Prüfungsstelle von der Patentfähigkeit der Erfindung überzeugt ist. In Abhängigkeit von der Komplexität der Erfindung und dem Stand der Technik kann dies jedoch mehrere Jahre dauern.Zurück

Schutzwirkung

Ein deutsches Patent ist auf einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Anmeldetag und auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Der Schutzumfang des Patents wird allein durch die Patentansprüche definiert. Die Schutzwirkung beginnt mit der Veröffentlichung der Patenterteilung.Zurück